Häufig gestellte Fragen rund um den Kleingarten.

Wir haben uns bemüht hier die wichtigsten Informationen rund um den Kleingarten zusammenzustellen. Wenn Sie weiterführende Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.


Ich habe grundsätzliches Interesse einen Garten zu pachten. Was ist zu beachten?

Ein Kleingarten im KGV ist - im Gegensatz zu einem Wochenend- oder Freizeit-Grundstück - Teil eines Gartenvereins... 

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und unterliegt deswegen und vor allem auch wegen der besonders vergünstigten Pacht diversen Verordnungen und Regelungen. Einen Kleingarten zu pachten bedeutet daher Verantwortung, mehr als nur mal eben einen Ort zum Grillen und Relaxen zu finden:
Sie gehen eine (in der Regel langfristige) Bindung mit unserem Gartenverein - einer Gemeinschaft - ein, denn ein Pachtvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist untrennbar mit der Mitgliedschaft im Kleingartenverein.
Dazu gehören nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Neben den gewohnt üblichen Verhaltensregeln, die das Zusammenleben in einer Gemeinschaft regeln (wie z.B. Ruhezeiten) gehören aber auch Gemeinschaftsarbeiten dazu: Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht, jährlich sechs Gemeinschaftsstunden zu leisten. In diesen Arbeitseinsätzen werden anfallende Arbeiten am Vereinsgelände für die Gemeinschaft ausgeführt. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit derzeit 20 Euro auf der nächsten Jahresrechnung abgegolten! Das sollte aber nur die Ausnahme sein: die regelmäßige Verweigerung von Gemeinschaftsarbeiten begründet eine Abmahnung oder sogar Kündigung!


Bitte bedenken Sie auch, dass natürlich eine Mitgliedschaft in einem Verein auch die Bereitschaft beinhalten muss, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen. Sommerfeste und andere Veranstaltungen gehören ebenso zum "Pflichtprogram" wie die jährlich stattfindende Jahreshauptversammlung.
Wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein gehen Sie die unterschiedlichsten Verpflichtungen ein. Im Kleingärtnerverein ist der Kernpunkt das Kleingärtnern:

So schreibt das Bundeskleingartengesetz* vor, dass der Garten "dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)". Das bedeutet, dass reine Erholungsgärten keine Kleingärten sind und damit nicht zulässig. Ein Teil der Fläche (wenigstens ein Drittel, so der BGH**) sollte dem Anbau gewidmet werden: Obst und Gemüse, Kräuter und Gewürze, aber auch Blumen u.ä. in ausgewogenem Verhältnis.
Ohne eine erkennbare kleingärtnerische Nutzung ist theoretisch die fünffache Pacht fällig!


Unser Verein ist dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. angeschlossen und damit ist die Kleingartenordnung bindend.

*) BKleingG §1, Abs 1, Nr. 1
**) BGH III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004


 

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Wie bewerbe ich mich um einen Kleingarten?

Im Moment nicht, wir sind voll. Wenn wieder Gärten frei werden, schalten wir unser Bewerbungsformular wieder ein.


Was kostet ein Garten?

Je nach Größe und individuellem Verbrauch sind für Pacht usw. sowie Strom und Wasser in unserem Verein etwa 200 Euro im Jahr zu kalkulieren....

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Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in den Kleingärtnerverein von 25,- € sowie die einmalige Anschlussgebühr von 175,- € für Strom und Wasser.
Die Ablöse für Laube, Bebauungen/Bepflanzungen und ggf. Gartengeräte und Inventar sind i.d.R. mit dem scheidenden Pächter individuell auszuhandeln. Als Verhandlungsbasis dient hier die Wertermittlung, deren Erstellung durch einem unabhängigen Schätzer vom scheidenden Pächter Pflicht ist. Die Ablöse darf diesen Schätzwert nicht überschreiten.

Einmalige und regelmäßige Ausgaben für Gartengeräte, Anpflanzungen etc. richten sich nach den individuellen Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen.

Eine optionale Garten- und Laubenversicherung ist für unsere Mitglieder ab 40 Euro erhältlich (siehe Stadtverband).

Kosten die jedes Jahr anfallen sind:

Vereinsbeitrag aktives/passives Mitglied                  7,00 €

Verbandsbeitrag Stadt-/Landesverband                 17,20 €

Pachtzins für Parzelle an Stadt Leipzig pro qm        0,14 €

Pachtzins öffentliche Flächen an Stadt L pausch.    3,60 €

Umlage                                                   pro qm       0,24 €

Unfallvers. Pflicht für alle Mitglieder                         3,00 €

Sachversicherrung (Laube)                    freiwillig    40,00 €

Vorstandsversicherung, pausch. pro Garten             5,00 €

Rechtschutz an Stadtverband, pausch.                     0,72 €

Vereinshaftpflicht an Stadtverband, pausch.             0,23 €


Stand 01.01.2022


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Was darf angebaut werden, was nicht?

Im Grunde ist alles erlaubt , was dem kleingärtnerischen Charakter entspricht... 

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(8.1.1 KGO: "[..] hat der Anbau von Gartenbauerzeugnissen, zu denen insbesondere Obst, Gemüse, Kräuter- und Gewürzpflanzen sowie Blumen gehören, Vorrang.")Einheimische Pflanzen sollten im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes bevorzugt werden!

Diesem Charakter nicht entsprechendes, weil es zu z.B. zu groß und zu schnell wuchert, Nährboden für Schädlinge bietet oder einfach nur ein Wildgehölz ist, gehören nicht in einen Kleingarten!

Bei der Anpflanzung von Bäumen sind entsprechende Abstände zur Grenze einzuhalten (8.2.3. KGO)


Verboten sind u.a. (Anl. zu 8.2.1. KGO):

Laubbäume: z.B. Ahorn, Birke, Buche, Eberesche, Eiche, Erle, Esche, Ginkgo, Haselnuss, Kastanie, Pappel, Walnuss, Weide
Ungeeignete Baumform, da höher als 20 m und bereits im kleinen Stadium große Breite. 

Nadelbäume: z.B. Eiben, Fichten, Kiefern, Lärchen, Lebensbäume oder Thujen, Mammut- und Affenschwanzbäume, Scheinzypressen, Tannen, Wacholder, Zeder
Ungeeignete Baumform, da höher als 20 m. Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Deck- und Blütensträucher: Hasel (Corylus barbarum), Erbsenstrauch (Caragana arborescens), Hartriegel (Cornus sanguinea): Wuchshöhe bis 6,00 m
Goldregen (Laburnum anagyroides): Wuchshöhe bis 7,00 m
Essigbaum (Rhus Typhina): Wuchshöhe bis 8,00 m
Zierapfel/-kirschen auch als Säule: Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar.

Wirtspflanzen: Bocksdorn (Lycium barbarum), Haferschlehe (Prunus spinosa): Scharkakrankheit
Feuerdorn (Pyracantha coccinea), Felsenbirne-Pralinenbaum (Amalanchier levis), Scheinquitte (Chaenomeles japonica), Rotdorn (Crataegus laevigata), Weißdorn (Crataegus monogyna), Zwergmispel (Cotoneaster horizontales): Feuerbrand meldepflichtig!
Korkenzieherweide (Salix matsudana Tortuosa): Weidenbohrer
Mandelbäumchen (Prunus triloba): Monilia-Spitzendürre
Weymuths-Kiefer (Pinus strobus): Johannisbeeren-, Säulen- und Blasenrost
Wacholder aller Art: Birnengitterrost

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.


Details regelt die Kleingartenordnung (KGO) des Standverbands Leipzig und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Fragen Sie im Zweifelsfall einfach Ihren Vorstand!


Vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) empfohlene Gehölze:

  • Bauern-Hortensie (Hydrangea macrophylla)
  • Buchsbaum (Buxus sempervirens)
  • Fruchtskimmie (Skimmia japonica)
  • Großblumiger Johannisstrauch (Hypericum ´Hidcote´)
  • Hibiskus (Hibiscus syriacus)
  • Liebesperlenstrauch (Callicarpa giraldii)
  • Mahonie (Mahonia aquifolium)
  • Niedrige Scheinquitte (Chaenomeles japonica)
  • Schwarze Apfelbeere (Aronia melanocarpa)
  • Waldrebe (Clematis)

Vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) empfohlene Obstgewächse:

  • Apfelbeere, pflaumenblättrig (Aronia x prunifolia)
  • Brombeere (Rubus sectio rubus)
  • Garten-Erdbeere (Fragaria x ananassa)
  • Himbeere (Rubus idaeus)
  • Jostabeere (Ribes x nidigrolaria)
  • Kultur-Heidelbeere (Vaccinium corymbosum)
  • Kupfer-Felsenbirne (Amelanchier lamarckii)
  • Maibeere (Lonicera caerulea var. Edulis)
  • Mini-Kiwi (Strahlengriffel) (Actinidia arguta)
  • Mirabelle (Prunus domestica subsp. syriaca)
  • Pfirsich (Prunus persica)
  • Pflaume (Prunus domestica subsp. domestica)
  • Rote Johannisbeere (Ribes rubrum var. domesticum)
  • Säulen-Apfel (Pyrus communis)
  • Stachelbeere (Ribes uva-crispa)
  • Süßkirsche (Prunus avium)
  • Weiße Johannisbeere (Ribes rubrum var. domesticum)
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Muss ich für meinen Garten / Laube Rundfunkgebühren bezahlen?

Nein, denn:

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Gemäß unserer Satzung ist das dauerhafte Bewohnen von Gärten und Lauben nicht gestattet. Aber genau dieses dauerhafte Wohnen wäre Voraussetzung für eine Beitragserhebung.

Quelle: ÖR Pressestelle

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Gibt es Ruhezeiten?

Ja und zwar:

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  • Tägliche Mittagsruhe von 13:00 - 15:00 Uhr
  • Ausnahme: Firmen (z.B. Laubenbau)
  • Sonn- und Feiertags ganztägig
  • Nachtruhe ab 22:00 Uhr
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Kompost und Müllentsorgung

Tipps für den eigenen Kompost...

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  • Material zerkleinern
  • Gesunde Durchmischung unterschiedlichen Guts 
  • kein Obst (zieht Ungeziefer und Tiere an)
  • keine tierischen Abfälle

Wenn ein Kompost ordentlich angelegt wird, entsteht auch keine Geruchsbelästigung.

Andere Bioabfälle (Gartenabfälle, Essensreste) in die Biotonne zuhause, ebenso Restmüll und Verpackungen.

Weiterhin nehmen die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig Gartenabfälle an, Wertmarken (50ct/100l, Stand: 2015) gibt es in den Bürgerämtern, div. Aral-Tankstellen u.a.

Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist im gesamten Stadtgebiet verboten!

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Tierhaltung

Wir sind ein Kleingartenverein und keine Kleintierzüchter.

Daher:

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  • Das gelegentliche Mitbringen von Hunde und Katzen zählt nicht als Tierhaltung und ist im Regelfall gestattet. Der Tierhalter hat aber dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Belästigung und Verängstigung anderer Personen vermieden wird (z.B. Bellen beim Vorbeigehen).
  • Im gesamten Gelände sind Hunde an der Leine zu führen!
  • Hinterlassenschaften sind (logischerweise) unverzüglich zu entfernen. 
  • Als Kampfhund lt. Kampfhundeverordnung eingestufte Tiere sind grundsätzlich verboten.
    Im Gartenverein sind Kinder und niedrige Zäune, und eine Gefährdung deshalb grundsätzlich auszuschließen!
  • Der Vorstand kann das Mitbringen einzelner Hunde, die auch nach wiederholter Aufforderung die Ruhe stören oder andere gefährden, untersagen.
  • Stallungen/Tierunterkünfte zur Kaninchenhaltung oder die Haltung von Hamstern sowie Volieren sind nicht gestattet.
  • Handelsübliche Zierfische sind genehmigungsfrei. Fluss- und Teichfische gehören jedoch nicht in einen Gartenteich: dieser darf nicht größer als 6m² sein.
  • Alles, was die Beziehungen zu den Gartennachbarn beeinträchtigen könnte (z.B. Geruchs- oder Lärmbelästigung) oder Dritte u.U. gefährdet, ist unzulässig bzw. bedarf im Einzelfall einer Sondergenehmigung unter Einbeziehung aller unmittelbar und mittelbar Beteiligten/Betroffenen.

Stadtverband LGF 03/2012
2.4.4 der KGO

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Wie kann ich kündigen und was ist zu beachten?

Eine ordnungsgemäße Kündigung kann nur zum 30. November eines Jahres erfolgen und....

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muss bis zum 3. Werktag im August dem Vorstand schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorliegen (vgl. §6 der Vereinssatzung). Zur Beendigung ist die Parzelle ordnungsgemäß zu beräumen, d.h. sämtliche Bebauungen und Anpflanzungen sind zu beseitigen. Sofern ein Nachpächter bereit ist, Bebauungen und/oder Anpflanzungen zu übernehmen – vorausgesetzt, dass diese satzungsgemäß errichtet wurden – ist der ausscheidende Pächter von dieser Beräumung befreit und der Nachpächter tritt hierfür in die Verantwortung.
Das leidige Thema: Koniferen sind vom scheidenden Pächter in jedem Fall zu beseitigen (Kleingartenordnung!).

Eine Wertermittlung ist durch einen unabhängigen Gutachter des Stadtverbands erstellen zu lassen, die Kosten trägt der abgebende Pächter (derzeit 40 Euro).

Kann kein neuer Pächter benannt werden, steht es dem abgebenden Pächter frei mit dem Verein eine befristete Weiterbewirtschaftung
zu vereinbaren um den Kleingarten bis zur Neuverpachtung unter Fortzahlung der vereinbarten Entgelte und Gebühren zu bewirtschaften.

Wichtig: Der scheidende Pächter kann einen Nachfolger vorschlagen. Der Vorstand ist jedoch nicht verpflichtet, mit diesem einen Pachtvertrag abzuschließen! Bitte berücksichtigen Sie dieses, wenn Sie Ihren Garten z.B. in Kleinanzeigen inserieren und suchen auf jeden Fall vor Abschluss ein gemeinsames Gespräch mit dem Vorstand. 


Weiterführende Links:
Rechtliches auf der Seite des Stadtverbandes
LGF 12/2011: Muss ich nach Kündigung des Pachtvertrages räumen? 
LGF 08/2011: Darf eine Laube im Kleingärtnerverein "einfach so" verkauft werden?

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Kann ich meine Rechnung in Raten zahlen?

Die Jahresrechnung kommt Anfang des Jahres und beträgt im Schnitt 100-200 Euro, je nach Größe des Gartens und...

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individuellem Verbrauch. Wenn Sie sich also jeden Monat 10-15 Euro zur Seite legen, haben Sie das Geld locker zusammen. Wir wählen das Zahlungsziel  außerdem ausreichend lang. Natürlich gibt es bei dem Einen oder Anderen mal einen Engpass. Aber hier gilt wie immer im Leben. Nicht warten bis die Mahnungen kommen, sondern vorher aktiv auf den Vorstand zugehen und mit uns reden. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitte eines jeden Jahres fällige Wasser- / Stromrechnung. Für den Ausnahmefall einer Ratenzahlung beachten Sie unbedingt:

  • Die erste Rate muss innerhalb der Zahlungsfrist eingehen und mind. 50 Euro betragen.
  • Erst nach Gutschrift der 1. Rate schließen wir eine kurze Vereinbarung ab, d.h. erklären uns damit einverstanden.
  • Für den Verwaltungsaufwand und die Kontogebühren (diese fallen bei jeder eingehenden Zahlung an!) berechnen wir eine Pauschale von 1 Euro pro Rate
  • Jede Rate muss mind. 50 Euro betragen (außer der Schlussrate), der Gesamtbetrag sollte nach drei bis vier Raten beglichen sein.

Sollte die Vereinbarung oder die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden, erstellen wir Mahnungen (laut aktueller Gebührenordnung). Ist zum Saisonstart die Rechnung nicht voll bezahlt, kann der Wasseranschluss verweigert werden.

Die Ansprechpartner finden Sie hier.

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Ich bin umgezogen/habe eine neue Telefonnummer, was nun?

Jede Veränderung der Wohnanschrift und der Telefonnummer ist dem Vorstand schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach der Veränderung anzuzeigen. Gleichzeitig besteht für das Vereinsmitglied / den Kleingartenpächter die Pflicht,

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wenn er über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen nicht erreichbar ist, diesen Umstand den Vorstand rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

hier gibt es die ausführlichen Infos vom Stadtverband:

https://www.stadtverband-leipzig.de/aktuelle-wohnanschrift-mitteilungspflicht/

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Darf ich einen Pool aufstellen?

Ja, aber...

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es darf nur ein Becken von maximal 3,60m Durchmesser aufgestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind jedoch:

  1. Mindestabstand zum benachbarten Garten 2,00 m
  2. Einverständnis des angrenzenden Nachbarn (schriftlich)
  3. Bauantrag mit Zeichnung  (eine Bauantragsvorlage finden Sie hier)
  4. erst nach erfolgter Genehmigung durch den Vorstand darf der Pool aufgebaut werden.

In unserer Anlage müssen Pools bis zum 15.10. eines jeden Jahres wieder abgebaut werden.

Weiterführende Infos finden Sie in der Kleingartenordnung unter 6.3. und hier:

https://www.stadtverband-leipzig.de/badebecken/

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Darf ich einen Trampolin oder ein anderes großes Spielgerät aufstellen?

Nein, denn die Mitgliederversammlung hat am 29.05.21 beschlossen,...

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dass nur noch Spielgeräte bis zu einer max. Höhe von 1 Meter aufgestellt werden dürfen. Einzige Ausnahme hierzu bildet das Aufstellen einer Schaukel.

Bereits vor diesem Beschluss erteilte Genehmigungen behalten bis zum Pächterwechsel ihre Gültigkeit. Der Neupächter hat keinen Anspruch auf Fortführung der Genehmigung.

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Ich möchte etwas in meinem Garten bauen, was ist zu beachten?

Grundsätzlich ist immer erst ein Bauantrag zu stellen...

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denn es handelt sich ja nicht um das eigene Grundstück und selbst da müsste ich einen Bauantrag für viele Dinge beim Bauamt der Stadt stellen. Als Kleingärtner jedoch hat die Stadt als Grundeigentümer diese Verwaltungsaufgabe an die Vorstände der KGV´s übertragen. Was gebaut werden darf und was nicht, ist ebenfalls ausführlich in der Kleingartenordnung ( 7. Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Änderung baulicher Anlagen ) nachzulesen. Wir empfehlen dringend bereits vor Beginn der Planung mit dem Vorstand in Kontakt zu treten.

Ein Bauantrag besteht aus:

  1. formloses Schreiben in dem das Bauvorhaben benannt wird. (eine Vorlage finden Sie hier)
  2. Bei Lauben und Gewächshäusern zusätzlich Zeichnung des Gebäudes
  3. Zeichnung des Garten und Lage der bisherigen und zukünftigen Bebauung
  4. ggfls. Zustimmung der Gartennachbarn (z.B. Poolaufstellung)
  5. auch Hochbeete müssen genehmigt werden (siehe Stadtverband)

Wichtig! Es darf erst nach erteilter Baugenehmigung mit den Arbeiten begonnen werden. "Erst mal anfangen und danach genehmigen lassen" wird vom Verein nicht toleriert und kann zum Versagen der Baugenehmigung führen. Sofortiger Rückbau wäre die Folge.

Laube - https://www.stadtverband-leipzig.de/bauliche-anlagen-und-einrichtungen-im-kleingarten-gartenlaube-und-oder-geraeteschuppen/

Bauen im Kleingarten Teil 1 - https://www.stadtverband-leipzig.de/bauen-im-kleingarten-1/

Bauen im Kleingarten Teil 2 - https://www.stadtverband-leipzig.de/bauen-im-kleingarten-2/

Bauen im Kleingarten Teil 3 - https://www.stadtverband-leipzig.de/bauen-im-kleingarten-3/

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Was passiert, wenn ich mich nicht an die Gartenordnung halte?

Normalerweise wird der Vorstand das Gespräch mit Ihnen suchen und Sie darauf aufmerksam machen, was nicht konform ist...

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- wie z.B. das Anpflanzen nicht zulässiger Bäume oder Sträucher, ein zu hoher Wuchs von Hecken, eine nicht erkennbare oder zu geringe kleingärtnerische Nutzung etc.  Der Vorstand berät Sie dabei bei der Umsetzung. Dinge, die uns bei den zweimal jährlich stattfindenden Gartenbegehungen auffallen, teilen wir unseren Pächtern auch in einem Schreiben per Übergabe oder Post mit. Das ist ebenfalls zunächst nur ein Hinweis.

Sollte es allerdings zu keiner Umsetzung kommen oder zum Wiederholungsfall, kann der Vorstand auch eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Die Abmahnung entbindet Sie natürlich nicht von der Pflicht zur Beseitigung der Beanstandung(en).


Im äußersten Fall kann es bis zur außerordentlichen Kündigung kommen nach §5 Abs 2. der Satzung des KGV Nordostvorstadt e.V.

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In meine Laube wurde eingebrochen.... was nun?

Leider häufen sich im Herbst und Winter die Einbrüche in unsere Lauben. Meist wird mehr zerstört als -

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gestohlen und das macht wütend und nahezu ohnmächtig. Eine Anzeige bei der Polizei ist Pflicht denn nur so kommt die Gruppenversicherung der Generali für den Diebstahlschaden auf. Hier sei zu erwähnen, dass ohne Diebstahl auch der Einbruchschaden an der Laube, ob Tür oder Fenster, nicht beglichen wird. Bei Fragen Rund um die Versicherung kann man sich gerne an Peter Holzke von der Generali - Allfinanz wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Generali Versicherung

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Ich habe einen Waschbären oder einen Fuchs in meinem Garten, und jetzt?

Die gute Nachricht lautet: das Problem lässt sich lösen! Sprechen Sie den Vorstand an

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der 2te Vorsitzende ist Jäger und somit nicht nur berechtigt sondern auch befähigt Fallen zu stellen. Mehr Infos finden sie hier: Wildtiere im Garten

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Mitgliedsbeiträge und Gebühren

Aufnahmegebühr in den Verein € 25,00 / einmalig
Anschlussgebühr Strom/Wasser € 175,00 / einmalig
Mitgliedbeitrag, aktiv/passiv € 7,00 / Jahr
ant. Beitrag für Stadtverband € 17,20 / Jahr
Vers. (Einbruch,Vandalismus,Wetter) freiwillig ** ab € 40,00 / Jahr
Unfallvers. (Gemeinschaftsarbeiten) € 3,00 / Jahr
Pacht inkl. öfftl. Lasten und Verwaltungscent/m² € 0,14 / Jahr
ant. Gemeinschaftflächen (20 m²/Garten) € 3,60 / Jahr
Umlage/m² € 0,24 / Jahr
Vorstandsversicherung € 5,00 / Jahr
Rechtsschutzversicherung € 0,72 / Jahr
Vereinshafpflicht € 0,23 / Jahr
bei Pächterwechsel - abgebender Pächter € 10,00 / einmalig
Gartenschätzung - abgebender Pächter € 50,00 / einmalig
Wasser, Strom je nach Verbrauch
Alle Angaben ohne Gewähr! Es gelten ausschließlich die Summen aus unserer Finanzordnung.

**Die Versicherungssumme richtet sich nach der gewählten Variante. A,B,C,D. Grundlage dafür ist aber die Mitgliedschaft im Rahmenvertrag.

Weitere Infos sowie eine einfache Berechnungsmöglichkeit finden Sie hier:

https://www.stadtverband-leipzig.de/versicherung-fuer-kleingaertner/